Psychotherapie Bad Kreuznach Dr. Dagmar Kerwer
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Kostenübernahme

 

In meiner Praxis werden die Einzel-und die Gruppentherapie von allen gesetzlichen und den meisten privaten Krankenkassen, sowie der Beihilfe nach Antrag übernommen.

 

In der Regel hat der gesetzlich versicherte Patient zunächst Anspruch auf eine Kurzzeittherapie von 25 Stunden. Verlängerungen müssen in einem erneuten Antrag an die Krankenkasse durch ein Gutachten begründet werden. Es werden höchstens 80 Stunden, in Ausnahmefällen 100 Stunden genehmigt. Nach Ausschöpfung des Stundenkontingents müssen 2 Jahre abgewartet werden bis der Patient erneut Anspruch auf eine tiefen-psychologisch fundierte Psychotherapie hat.

 

Privatversicherte Patienten müssen ihren Vertrag einsehen, um herauszufinden, ob Psychotherapie versichert ist und unter welchen Bedingungen ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

 

Die Kosten für die ersten Probesitzungen werden in der Regel von allen Kassen übernommen. Ausnahme bilden Verträge mit Privatkassen, in denen Psychotherapie generell ausgeschlossen ist.

 

 

Die Aufstellungstage und therapeutischen Intensivphasen müssen privat bezahlt werden.